Stand 7.8.2024
Beitragsordnung
des Vereins „Die Heilemacher Uelzen“
§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder . Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.
Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 7 der Vereinssatzung in der Fassung vom 07.08.2024
§ 2 Solidaritätsprinzip
Mitgliederbeiträge werden z.Zt. nicht erhoben. Der Verein ist auf Spenden angewiesen. Der Vorstand regt in einer Migliederversammlung eine Änderung dieser Beitragsordnung an, sobald die Spenden allein nicht ausreichen, die Aufgaben des Vereins gegenüber den Mitgliedern zu erfüllen.
Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
§ 3 Beitragshöhe
Jedes ordentliche Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 0 Euro zu zahlen. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
Mitglieder unter 18 Jahren zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50% des Beitrags ordentlicher Mitglieder .
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
§ 4 Zahlungsform
- z.Zt. ohne Belang -
§ 5 Gebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt 0 Euro.
§ 6 Datenverarbeitung
- z.Zt. ohne Belang -
§ 7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
Ein Vereinsaustritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende durch schriftliche Kündigungserklärung möglich. S. §5 der Satzung.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 07.08.2024 in Kraft.
Uelzen, 7.8.2024